Aktualisierte Informationen der Botschaft der Republik Aserbaidschan zu Reisen und Tätigkeit der Konsularabteilung wegen COVID-19-Pandemie
Nach der Ausrufung des neuartigen Coronovrius COVID-19 zur Pandemie durch die WHO und gemäß den jeweiligen Maßnahmen der aserbaidschanischen und österreichischen Behörden wird die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Aserbaidschan bis auf weiteres nur begrenzt tätig sein. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum alle Besucher der Konsularabteilung im Voraus einen Termin vereinbaren müssen. Bitte besuchen Sie die Botschaft nicht ohne vorherige Terminvereinbarung!
Nach dem Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan vom 12. März 2020 wird die Erteilung von Visa auf internationalen Flughäfen der Republik Aserbaidschan und elektronische Visa über das „ASAN-Visum“ -System für einen Zeitraum von 45 Tage eingestellt, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern
Ausländische Staatsbürger, die in die Republik Aserbaidschan reisen, sollen ein ärztliches Attest mit negativen Ergebnissen für COVID-19-Tests mit sich führen. Ohne diese Bescheinigung kann ihnen die Einreise verweigert werden und / oder sie können für einen Zeitraum von 14 Tagen oder länger unter Quarantäne gestellt werden.
Bürger von Ländern mit einer hohen Prävalenz des COVID-19-Virus (gemäß der aktualisierten Liste der Weltgesundheitsorganisation-WHO) und Bürger von Drittländern, die sich in den letzten 14 Tagen in diesen Ländern aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorlegen mit negativen Ergebnissen für COVID-19-Tests zum Zeitpunkt des Visumantrags und der Visumausstellung.
Da die Inkubationszeit für eine Coronavirus-Infektion 14 Tage beträgt, werden gemäß Paragraph 37.6 des Migrationsgesetzbuches der Republik Aserbaidschan Visumanträge innerhalb von 15 Tagen bearbeitet.
Auch Bürger Aserbaidschans, die von internationalen Reisen zurückkehren, können für einen Zeitraum von 14 Tagen oder länger unter Quarantäne gestellt werden.
Bürger der Republik Aserbaidschan, die in Österreich, Slowenien und der Slowakei leben, werden aufgefordert, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft anzumelden. Dies erleichtert die effektive Bereitstellung konsularischer Dienstleistungen, auch in dringenden Fällen, und ermöglicht den Zugang zu wichtigen Informationen.
Um die konsularische Registrierung zu beantragen, füllen Sie bitte das konsularische Registrierungsformular (verfügbar unter <http://vienna.mfa.gov.az/content/66>) aus und senden Sie es bitte an rk_gurbanov@mfa.gov.az.
Zuletzt hat die Republik Aserbaidschan den Flugverkehr mit der Türkei, Georgien und einer Reihe weiterer Länder eingestellt (eine vollständige Liste von Ländern finden Sie unter <https://cabmin.gov.az/az/article/728/>). Der Bodentransport von Passagieren mit Georgien und der Türkei wurde ebenfalls eingestellt
Bitte besuchen Sie <https://cabmin.gov.az> regelmäßig, um aktualisierte Informationen zu erhalten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, die Sicherheit der Bürger Aserbaidschans hat für uns die oberste Priorität. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihren Beitrag zu den gemeinsamen Bemühungen der gesamten internationalen Gemeinschaft gegen die Verbreitung von COVID-19.
Im Notfall wenden Sie sich bitte an unsere Hotline: +43 676 844 509 888